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Internationales Steuerrecht – „Ort der versteckten Drachen und Tiger“

Eine chinesische Redewendung bezeichnet ein unbekanntes Territorium mit verborgenen Schätzen als „einen Ort der versteckten Drachen und Tiger.“

Auf die Gegenwart bezogen, kann man dies auf private und unternehmerische Investitionen beziehen, die über die inländischen Grenzen hinausreichen.

Welche Investitionen kann man sich darunter vorstellen?

Beispiele:

  • Die ausländische Ferienimmobilie (z. B. spanische Finca oder an der holländischen Küste), die zur kurzfristigen Vermietung an Feriengäste überlassen wird.
  • Die unternehmerische Erschließung ausländischer Absatzmärkte mit einhergehenden Gründung einer Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft. Auch die strategische Beteiligung an einem dort angesiedelten Unternehmen ist denkbar.
  • Die unternehmerische Nutzung günstigerer Produktionskosten durch eine ausländische Betriebsstätte/Tochtergesellschaft als „Werkbank“.
  • Investitionen in ausländische materielle und immaterielle Vermögenswerte.
  • Immer mehr Erbfälle haben einen Bezug zu ausländischen Vermögenswerten, die vererbt werden.

Alle diese Fälle bergen Chancen und Risiken für den Einzelnen. Garantieren tun sie allesamt aber nur eins! Die Berührung mit dem Steuerrecht des ausländischen Staates. Es stellt sich zwangsläufig die Frage, welches Verhältnis das ausländische Steuerrecht zum deutschen Steuerrecht einnimmt und ob es hierbei sogar zu einer doppelten Besteuerung kommt. Wenn Sie das deutsche Steuerrecht als kompliziert empfinden gilt dies erst recht für das steuerliche Niemandsland zwischen verschiedenen Staaten. Willkommen in der wunderbaren Welt des internationalen Steuerrechts.

Das internationale Steuerrecht ist die Königsdisziplin in der Steuerberatung. Hier sind besonders gut ausgebildete Spezialisten gefragt. Als Fachberater für internationales Steuerrecht verfügen wir über diese besondere und notwendige Expertise um ihre internationalen Ambitionen und Aktivitäten optimal begleiten zu können.

Unser Beratungsangebot im internationalen Steuerrecht umfasst unter anderem:

  • Beratung für Unternehmen
  • Beratung für Arbeitnehmer
  • Beteiligung an ausländischen Unternehmen
  • Vermietungseinkünfte im Ausland
  • Ausländische Kapitaleinkünfte
  • Auslandsrenten
  • Erbfälle und Schenkungen mit Auslandsvermögen